StatusQuo vs. Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5

Zuerst einmal Grundlegendes.

In Deutschland gibt es verschiedene Steuerklassen, die auf unterschiedliche Lebenssituationen zugeschnitten sind. Besonders für verheiratete Paare sind die Steuerklassen 3 und 5 von Bedeutung. Doch es gibt eine Alternative: das Faktorverfahren. In diesem Blogbeitrag werden wir uns genauer ansehen, was das Faktorverfahren ist und welche Vorteile es gegenüber den Steuerklassen 3 und 5 bietet.

Was ist das Faktorverfahren?

Das Faktorverfahren ist eine Methode zur Berechnung der Lohnsteuer für verheiratete oder eingetragene Lebenspartner. Es ermöglicht es, das Ehegattensplitting bereits im laufenden Jahr zu berücksichtigen. Der Faktor wird vom Finanzamt ermittelt und hat drei Nachkommastellen. Er orientiert sich an Ihrem konkreten Einkommen. Durch das Faktorverfahren entspricht der Lohnsteuerabzug im laufenden Jahr in etwa der Jahreseinkommensteuer.

„Bekannte“ Vorteile des Faktorverfahrens

Das Faktorverfahren soll mehrere Vorteile gegenüber den Steuerklassen 3 und 5 bieten:

  1. Faire Verteilung der Steuerlast: Das Faktorverfahren berücksichtigt das Einkommen beider Partner, um den Steuersatz zu berechnen. Dies kann zu einer gerechteren Verteilung der Steuerschuld führen.
  2. Vermeidung von Steuernachzahlungen: Mit dem Faktorverfahren entspricht der Lohnsteuerabzug der voraussichtlichen Jahressteuerschuld schon ziemlich genau. Dadurch können höhere Nachzahlungen vermieden werden, die bei der Steuerklassenkombination 3/5 auftreten können.
  3. Direkte Auswirkung des Splittingvorteils: Beim Faktorverfahren wird der Steuervorteil des Ehegattensplittings so auf beide Partner verteilt, wie es den jeweiligen Anteilen des Gesamteinkommens der Partnerschaft entspricht.
  4. Keine Steuererstattung: Größere Steuererstattungen sind im Rahmen des Faktorverfahrens nicht zu erwarten. Dies kann für einige Paare ein Vorteil sein, da sie nicht auf eine Rückerstattung warten müssen.
  5. Geringeres Nettogehalt: Bei der Steuerklasse 4 mit Faktor ändert sich das Nettogehalt beider Ehepartner. Dies kann für einige Paare ein Vorteil sein, da sie nicht auf eine Rückerstattung warten müssen.

Wie sieht der StatusQuo hingegen aus?

Als Hauptverdiener in der Familie, welche nur ein nach SK 3 zu versteuerndes Einkommen hat, muss nun also den Mittelweg identifizieren, welcher zum einen „Spielraum“ offen lässt, um z.B. Kosten von Gesundheitsmaßnahmen oder Service- und Weiterbildungs-Leistungen, über gängige Pauschalen hinaus, geltend machen zu können ohne gleichermaßen den Netto-Betrag, welcher der Familie ganzheitlich zu Verfügung steht, maßgeblich zu beeinflussen?

Das sind ja wirklich gute Aussichten für Familien mit nur einem zu versteuerndem Einkommen – Gleichheit hin oder her. Mehr dazu, wenn dieser Krimi seinen Lauf nimmt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert